Hausordnung Snake-Eyes e.V.

Zur Gewährleistung eines harmonischen und geordneten Vereinsbetriebes und um die
angenehme Atmosphäre dauerhaft zu erhalten, müssen einige Regeln aufgestellt werden. Diese
sind für Mitglieder und Gäste verbindlich.

  1. Allgemeines:
    1.1 Vereinsheim
    Das Vereinsheim dient der Unterstützung der Aktivitäten des Vereins. Es soll den Austausch unter den Mitgliedern und die Ausübung des Tabletop-Hobbys fördern. Das Betreten des Vereinsheim ist grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern gestattet.

    1.2 Gäste
    Gäste sind herzlich willkommen. Es wird aber erwartet, dass diese die in dieser Hausordnung aufgestellten Regelungen beachten und sich in die Gemeinschaft der Vereinsmitglieder einordnen.

    1.3 Infektionsschutz
    Personen mit infektiösen, im normalen Vereinsbetrieb leicht übertragbaren Erkrankungen dürfen die Vereinsräume nicht betreten. Besucher sollten, insbesondere während der Erkältungszeit, die üblichen Hygienemaßnahmen beachten.

    1.4 Mitbringen von Tieren
    Das Mitbringen von Tieren in die Vereinsräume ist nur in Ausnahmefällen und vom Vorstand genehmigt erlaubt.
  2. Sauberkeit:
    2.1 Allgemeines
    Das Vereinseigentum muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet,
    zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Vereinsheim und zur Erhaltung des
    Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen.

    2.2 Umgang mit Verschmutzungen
    Der Vereinsraum sowie die Zugänge sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das Verursacherprinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der aufgestellten
    Müllbehälter zu trennen. Gläser und Geschirr sind nach der Benutzung durch den Benutzer unverzüglich zu reinigen/aufzuräumen.

    2.3 Spieltische
    Die Spieltische sind sauber zu verlassen. Das Abstellen von Speisen und Getränken auf den Spielflächen ist grundsätzlich nicht gestattet.

    2.4 Bastelbereiche
    Die Bastelbereiche sind nach ihrer Nutzung sauber zu verlassen. Geräte, Werkzeuge usw. sind nach Gebrauch, gegebenenfalls gereinigt, an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen.
  3. Verhalten in den Räumen
    3.1 Beschädigung von Vereinseigentum
    Für die Beschädigung von Vereinseigentum ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt seinen Mitgliedern und den Gästen gegenüber keine Haftung.

    3.2 Getränke und Snacks
    Der Verein stellt zum Selbstkostenpreis Getränke und Snacks zur Verfügung. Der Verkaufspreis wird vom Vorstand festgelegt. Getränke und Snacks sind unverzüglich zu bezahlen.

    3.3 Alkohol, Drogen und E-Zigaretten
    Drogenkonsum oder übermäßiger Alkoholkonsum ist im Vereinsheim und davor untersagt. Ebenso das Benutzen des Vereinsheimes unter Einfluss von Drogen oder übermäßigem Alkoholkonsum. Im Vereinsheim ist das Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten untersagt.

    3.4 Diskriminierungsverbot
    Die zur Schau Stellung von fremdenfeindlichen, rassistischen oder sexistischen Symbolen oder
    derartiges Verhalten ist in dem Vereinsheim untersagt.
  4. Nutzung der vereinseigenen Spieltische und Bastelwerkzeuge
    4.1 Allgemeines
    Die Nutzung der Vereinsräume und vereinseigenen Spieltische und -materialien, sowie Bastelwerkzeuge ist für jedes Vereinsmitglied kostenlos. Die genannten Gegenstände sind sorgfältig zu behandeln. Bei vorsätzlich und grob fahrlässig verursachten Schäden hat der Verursacher die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten zu tragen.

    4.2 Außer Haus bringen von Vereinsinventar
    Zum Inventar des Vereinsheimes gehörende Gegenstände (Spiele, Spielzubehör, Spieltische, Werkzeuge, Besteck, etc.) dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung des Vorstandes außer Haus gebracht werden.
  5. Verlassen des Vereinsheims
    5.1 Allgemeines
    Das zuletzt das Vereinsheim verlassende Mitglied hat sich davon zu überzeugen, dass vor allem – das Licht und die elektrischen Geräte ausgeschaltet, – alle Fenster verriegelt und – sämtliche Türen verschlossen sind sowie die Alarmanlage Scharf gestellt.
  6. Schlüssel
    6.1 Zugangsberechtigungen
    Jedes Ordentliche Mitglied kann ein Personalisiertes Zugangsmedium durch den Vorstand erhalten. Für dieses ist er Persönlich verantwortlich. Eine Weitergabe an dritte ist untersagt.

    6.2 Pfand
    Jedes Zugangsmedium wird gegen ein Pfand von 15€ durch den Vorstand ausgegeben.

    6.3 Verlust
    Bei Verlust des Zugangsmediums ist sofort der Vorstand zu Informieren damit dieses gesperrt werden kann.
  7. Zuwiderhandlung
    Bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung kann die Weiterbenutzung der Räume sofort untersagt werden, ohne dass vom Benutzer Regressansprüche geltend gemacht werden können. Für alle Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, werden die Betreffenden nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht.